Ja, wenn das Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen mit Probefahrtkennzeichen auf Schweizer Autobahnen genutzt wird, muss es eine gültige Vignette haben.
Alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen nutzen, anstatt der Autobahnvignette, die LSVA / PSVA.
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