Eine Schweizer Autobahnvignette ist für alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die unsere Nationalstraßen und Autobahnen benutzen, obligatorisch. Zu dieser Kategorie gehören:
- Personenkraftwagen (Pkw)
- Motorräder
- Wohnmobile
- Lieferwagen (leichte Lkw)
Anhänger und Wohnwagen unterliegen einer eigenen Vignettenpflicht. Für die gezogene Einheit muss unabhängig davon, ob das Zugfahrzeug bereits eine Vignette hat, eine separate Vignette erworben werden.
Ist Ihr Fahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen, wird die Vignettenpflicht durch eine separate Schwerverkehrsabgabe (PSVA) ersetzt. Sie müssen diese strecken- oder pauschalbezogene Abgabe zahlen, anstatt eine Vignette zu kaufen.
Berechnen und bestellen Sie Ihre Schwerlastabgabe (LSVA/PSVA) jetzt hier.
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