Ja, für Anhänger und gezogene Wohnwagen bis zu 3,5 Tonnen ist eine separate Vignette erforderlich.
Dies gilt auch für Wohnmobile mit Anhängern. Der Anhänger benötigt immer eine eigene Vignette.
Alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen nutzen, anstatt der Autobahnvignette, die LSVA / PSVA.
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