Änderungen & Rückerstattungen

Erhalte ich eine Rückerstattung für die schweizer E-Vignette, wenn ich mein Fahrzeug außer Betrieb nehme und die Nummernschilder zurückgebe?

Nein. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der E-Vignette. 

 

Die E-Vignette ist an das Nummernschild gebunden und es gibt keinen Nachweis, dass die E-Vignette nicht benutzt wurde.

 


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