Die Änderung des Kennzeichens auf einer E-Vignette kann nur vom Schweizer Autobahnbetreiber vorgenommen werden.
Sie können die E-Vignette auf ein neues Kennzeichen übertragen, wenn die Änderung aus Gründen wie folgenden erfolgt:
- Umzug und Erhalt eines neuen Kennzeichens
- Verlust oder Diebstahl des Originalkennzeichens
-
Ummeldung mit korrigierter Kennzeichennummer
Das offizielle Via-Portal ermöglicht diese Änderung für inländische (Schweizer) Fahrzeuge, wenn Fahrzeug und Halter identisch bleiben, und Sie müssen unterstützende Dokumente (z. B. alte und neue Zulassung) hochladen, um dies zu bestätigen.
Wenn Sie ein ausländisches Kennzeichen besitzen und dieses ändern müssen (z. B. aufgrund eines Tippfehlers, oder eines neuen Kennzeichens nach Ummeldung), müssen Sie in der Regel einen Antrag beim Schweizer Autobahnbetreiber stellen und nachweisen, dass Fahrzeug und Halter identisch sind. Der Vorgang kann einige Tage dauern.
Verwandte Artikel:
Kontaktinformationen Eidgenössisches Amt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Schweiz
Kann ich meine E-Vignette auf ein anderes Auto übertragen?
Kann ich meinen digitalen Kauf der Schweizer E-Vignette stornieren?
Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn ich die falsche Schweizer E-Vignette kaufe?