In der Regel nein. Die Vignettenpflicht gilt normalerweise sofort nach dem Grenzübertritt. Ausnahmen bestehen jedoch an fünf bestimmten Grenzübergängen, um den Zugang zu Zollanlagen und lokaler Infrastruktur zu ermöglichen.
Vignettenfrei dürfen Sie nur auf folgenden Strecken fahren:
· Basel / Weil am Rhein (A2): Deutsche Grenze bis Ausfahrt Basel-Kleinhüningen.
· Rheinfelden (A3): Deutsche Grenze bis Ausfahrt Rheinfelden-West.
· Kreuzlingen (A7): Deutsche Grenze bis Ausfahrt Kreuzlingen.
· Bargen (A4): Grenze bis Ausfahrt Schaffhausen-Schweizersbild.
· Chiasso (A2): Italienische Grenze bis Ausfahrt Chiasso Centro.
Wenn Sie auf der Autobahn über diese speziellen Ausfahrten hinaus weiterfahren, unterliegen Sie der regulären Geldbuße.
Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?
Gibt es Schweizer Autobahnvignetten mit kürzerer Laufzeit (täglich/wöchentlich/monatlich)?
Wo kann ich die Schweizer Autobahnvignette kaufen?
Wie viel kostet eine Schweizer Autobahnvignette?
Für welche Fahrzeuge ist eine Schweizer Autobahnvignette erforderlich?