Im Allgemeinen nein. Schweizer PSVA-Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Es gibt jedoch einige sehr begrenzte Ausnahmen.
Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn:
- Sie das Fahrzeug nicht benutzen
-
Das Fahrzeug geparkt, abgemeldet, verkauft oder gestohlen ist
Eine Rückerstattung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Bei vorzeitigem Verlassen der Schweiz (Bedingungen hier prüfen)
- Doppelte Zahlung (z. B. Sie haben zweimal für dasselbe Fahrzeug und denselben Zeitraum bezahlt)
- Verwaltungsfehler der Behörde (falsche Fahrzeugklasse, falsche Gebühr)
Rückerstattungsanträge sind an die Abteilung Verkehrsabgaben der EZV zu richten. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des betreffenden Belegs sowie Ihre Zahlungsangaben (IBAN) bei.
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