Für die Autofähre selbst ist keine Vignette erforderlich. Entscheidend ist, auf welcher Straße Sie nach dem Verlassen der Fähre fahren.
Wenn Sie die Fähre verlassen und nur auf Nicht-Autobahnen (z. B. lokalen oder kantonalen Straßen) fahren, ist eine Vignette nicht erforderlich. Sobald Sie jedoch auf eine Autobahn oder Schnellstraße fahren, ist eine gültige Vignette erforderlich. Bereits das Fahren von nur einem km oder einer Minute ohne gültige Vignette kann zu einer hohen Geldstrafe führen.
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