Nein. Jegliche Beschädigung der Vignette macht sie ungültig und nicht erstattungsfähig.
Einzelhändler könnten jedoch eine Rückerstattung für eine beschädigte Vignette gewähren, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie auf dem Postweg beschädigt wurde.
HINWEIS: Eine zerbrochene Windschutzscheibe berechtigt zu einem Ersatz (nicht zu einer Rückerstattung) der Vignette. Erfahren Sie mehr über diesen Fall hier.
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